Natursteine Freidhof
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Natursteine Freidhof, Marc Freidhof, Vachaer Str. 7, 36132 Eiterfeld-Soisdorf

§ 1 Vertragsschluss

1.1 Für Verträge mit Natursteine Freidhof gelten ausschließlich diese Geschäftsbedingungen. Abweichenden Regelungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird daher ausdrücklich widersprochen. Die AGBs gelten für die gesamte Geschäftsbeziehung mit dem Kunden, auch wenn bei späteren Geschäften nicht mehr auf sie Bezug genommen wird.

1.2 Angebote von Natursteine Freidhof in Prospekten, Anzeigen und auf dieser Website sind – auch bezüglich der Preisangaben – freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich eine verbindliche Zusicherung erfolgt.

1.3 Mit der Bestellung der Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Natursteine Freidhof ist berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang anzunehmen.

1.4 Mündliche Nebenabreden sind unwirksam. Änderungen der Bedingungen, einschließlich dieser Schriftformklausel, bedürfen der Schriftform.

§ 2 Preise, Zahlungsbedingungen, Verzug

2.1 Es gelten die Listenpreise zum Zeitpunkt der Aus- bzw. Ablieferung. Festpreise gelten nur dann, wenn die Preisabsprache im Einzelfall weder eine Preiserhöhungsmöglichkeit noch eine zeitliche Begrenzung enthält.

2.2 Gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB) sind die genannten Preise Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) sind die Preise Bruttopreise inkl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Versandkosten und sonstige Nebenleistungen sind im Preis nicht inbegriffen, soweit keine anderslautende Vereinbarung getroffen wurde.

2.3 Ist ein Zahlungsziel nicht einzelvertraglich vereinbart, werden alle Forderungen mit Rechnungsstellung fällig und sind sofort ohne Abzüge zahlbar.

2.4 Natursteine Freidhof ist berechtigt, sofern vertraglich nicht anders vereinbart, für die zu erbringenden Leistungen eine Vorauszahlung in Höhe von der Hälfte des Gesamtauftragswertes zu verlangen.

2.5 Befindet sich der Kunde mit der Zahlung im Verzug, so muss er mit Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz rechnen (gegenüber Verbrauchern: 5 Prozentpunkte). Die Verzugszinsen fallen bei Überschreitung des Zahlungszieles auch ohne Mahnung an. Bei Zahlungsverzug werden sämtliche weitere Forderungen aus der Geschäftsbeziehung sofort fällig.

2.6 Der Kunde muss damit rechnen, dass Natursteine Freidhof Zahlungen zunächst auf ältere Schulden anrechnet. Sind bereits Kosten der Rechtsverfolgung entstanden, kann Natursteine Freidhof Zahlungen des Kunden zunächst auf diese Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anrechnen.

2.7 Der Kunde ist – unbeschadet seines Rechts, Zahlungen wegen fehlender oder fehlerhafter Gegenleistung zu verweigern – nicht befugt, Zahlungen zurückzuhalten. Er kann nur mit Forderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt oder von Natursteine Freidhof anerkannt worden sind.

§ 3 Eigentumsvorbehalt

3.1 Die Gegenstände der Lieferung (Vorbehaltsware) bleiben Eigentum von Natursteine Freidhof bis zur Erfüllung sämtlicher Ansprüche aus der Geschäftsverbindung.

3.2 Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts ist dem Kunden eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung untersagt und die Weiterveräußerung der Ware nur Wiederverkäufern im gewöhnlichen Geschäftsgang und nur unter der Bedingung gestattet, dass der Wiederverkäufer von seinem Kunden Bezahlung erhält oder den Vorbehalt macht, dass das Eigentum auf seinen Kunden erst übergeht, wenn dieser seine Zahlungsverpflichtungen erfüllt hat. Der Kunde tritt Natursteine Freidhof bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrags ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen.

3.3 Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen Dritter hat der Kunde Natursteine Freidhof unverzüglich zu benachrichtigen und alle für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu übergeben.

3.4 Bei Pflichtverletzungen des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist Natursteine Freidhof zum Rücktritt und zur Zurücknahme der Ware berechtigt.

§ 4 Termine, Fristen und Leistungshindernisse

4.1 Liefertermine oder -fristen bedürfen der Schriftform. Da Natursteine Freidhof keinen unmittelbaren Einfluss auf die Verfügbarkeit von Natursteinen, Rohmaterial sowie Speditionen hat, sind angegebene Liefertermine grundsätzlich unverbindlich und nur als grober Richtwert zu verstehen. Anderes gilt nur, wenn Natursteine Freidhof ausdrücklich schriftlich die Gewähr für die Einhaltung eines bestimmten Liefertermins übernommen hat.

4.2 Ist für die Leistung die Mitwirkung des Kunden erforderlich, verlängert sich die Lieferzeit um die Zeit, die der Kunde dieser Verpflichtung nicht nachgekommen ist.

4.3 Soweit Natursteine Freidhof ihre Leistungen infolge Arbeitskampf, höherer Gewalt oder anderer unabwendbarer Umstände nicht oder nicht fristgerecht erbringen kann, treten keine nachteiligen Rechtsfolgen ein.

4.4 Werden vom Kunden Änderungen oder Ergänzungen beauftragt, verlieren ursprünglich vereinbarte Termine ihre Gültigkeit.

§ 5 Kein Fernabsatzsystem – kein gesetzliches Widerrufsrecht

Die Website von Natursteine Freidhof dient ausschließlich der Information und Kontaktanbahnung. Eine Bestellung über die Website ist nicht möglich.

Verträge mit Natursteine Freidhof kommen nicht im Rahmen eines organisierten Fernabsatzsystems im Sinne von § 312b BGB zustande. Der Verkauf von Natursteinen erfolgt nach persönlicher Beratung, Besichtigung des Lagers oder Zusendung von Mustersteinen; die eigentliche Bestellung kann anschließend telefonisch oder per E-Mail erteilt werden. Da kein organisiertes Fernabsatz- oder Ferndienstleistungssystem betrieben wird, gelten die Vorschriften über Fernabsatzverträge (§§ 312b ff. BGB) einschließlich eines gesetzlichen Widerrufsrechts nicht.

Darüber hinaus handelt es sich bei Natursteinen regelmäßig um Waren, die nach Kundenspezifikation ausgewählt oder individuell zugeschnitten werden, sodass selbst im Falle eines Fernabsatzvertrages das Widerrufsrecht nach § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB ausgeschlossen wäre.

§ 6 Gefahrenübergang / Lieferung

6.1 Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht beim Versendungskauf mit der Auslieferung an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person auf den Kunden über. Bei Verbrauchern gilt § 475 Abs. 2 BGB.

6.2 Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.

6.3 Alle Sendungen erfolgen einschließlich etwaiger Rücksendungen unfrei auf Rechnung und Gefahr des Abnehmers, ohne Haftung für Bruch, Diebstahl und dergleichen.

6.4 Für ausverkaufte Artikel behält sich Natursteine Freidhof das Recht der Lieferung gleichwertiger Ersatzartikel vor, falls im Auftrag nicht ausdrücklich verbeten.

6.5 Bei Abrufaufträgen muss der Käufer Termine und Mengen rechtzeitig vorher angeben, andernfalls ist Natursteine Freidhof zum Zwischenverkauf berechtigt. Abrufaufträge werden grundsätzlich nur auf die Dauer von höchstens 6 Monaten abgeschlossen.

6.6 Die Abladestelle muss durch normale LKW erreichbar sein, insbesondere bei Lieferung an Baustellen. Das Abladen hat der Käufer unverzüglich mit geeigneten Mitteln vorzunehmen.

6.7 Erfolgt Lieferung auf Europaletten, so werden diese bei Anlieferung getauscht. Nicht getauschte Europaletten sowie Einwegpaletten werden zu Selbstkosten berechnet, jeweils zuzüglich Mehrwertsteuer. Bei Rückgabe der Europaletten innerhalb von 6 Monaten erfolgt entsprechende Gutschrift. Die Kosten der Rückführung der Europaletten trägt der Käufer.

6.8 Natursteine Freidhof ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit sie dem Kunden zumutbar sind.

6.9 Ist eine Abholung durch den Kunden zu einem bestimmten Termin vereinbart und wird dieser nicht eingehalten, wird der Vertrag unwirksam. Anfallende Kosten trägt der Kunde. Der Änderungswunsch eines vereinbarten Abholtermins kann bis 10 Tage vor Abholtermin schriftlich angefordert werden.

§ 7 Rechte des Käufers bei Mängeln

7.1 Natursteine Freidhof leistet für Mängel der Ware zunächst Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

7.2 Gegenüber Unternehmern hat der Käufer die Ware sofort nach Erhalt auf Mängel und Vollständigkeit zu überprüfen. Rügen sind spätestens innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich geltend zu machen; bei versteckten Mängeln unverzüglich nach Entdeckung. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Mängelrechte nach §§ 434 ff. BGB ohne Einschränkung.

7.3 Verlegt oder bearbeitet der Käufer von Natursteine Freidhof gelieferte Ware oder veräußert er sie trotz erkennbarer Mängel weiter, entfällt jede Gewährleistungsverpflichtung seitens Natursteine Freidhof. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass durch nicht sachgemäße Verlegung bei bestimmten Natursteinen Verfärbungen auftreten können.

7.4 Muster, Proben, Ausstellungsstücke, Bilder und Prospekte dienen der besseren Veranschaulichung und stellen keine Zusicherung bestimmter Eigenschaften dar. Diese können aufgrund des natürlichen Farbspiels der Steine sowie naturgegebener wechselnder Oberflächenstruktur nur annähernd repräsentativ sein.

7.5 Die Natursteinprodukte sind keine industriell gefertigten Erzeugnisse, sondern werden handwerklich bearbeitet. Abweichungen in gestalterischen Details und Maßdifferenzen gegenüber Angeboten stellen keinen Reklamationsgrund dar.

7.6 Natursteine sind naturgegebenermaßen unregelmäßig und einzigartig. Für Quarzadern, Farb- und Zeichnungsunterschiede, Poren, Einsprengungen, Trübungen und Risse leisten wir keine Gewähr. Solche dem Naturstein eigentümlichen Abweichungen sind keine Mängel. Bei Sandsteinen ist mit weißen bis gelblichen Einschlüssen oder Rostausblühungen zu rechnen.

7.7 Exakte Liefergewichte können nicht gewährleistet werden. Das bei Übergabe an den Spediteur angegebene Gewicht ist maßgeblich. Gewichtsabweichungen können nur sofort nach Eingang der Ware und durch amtliche Feststellung reklamiert werden.

7.8 Da in bestimmten Natursteinen Eisenoxide oder andere Stoffe vorhanden sind, die auf äußere Einflüsse reagieren, besteht die Möglichkeit nachträglicher Fleckenbildung. Eine derartige Veränderung des Erscheinungsbildes stellt keinen Mangel dar.

7.9 Bei veredelten Bodenplatten kann es durch die Oberflächenbearbeitung zu kleinen schwarzen Punkten oder Löchern in der Oberfläche kommen. Das Ablösen dünner Oberflächenschichten ist materialtypisch und kein Mangel.

7.10 Steine, für die ein Prüfzeugnis über Frostbeständigkeit vorliegt, gelten auch dann noch als frostbeständig, wenn sich Schichten ablösen. Solche Abschieferungen liegen in der Natur des Steins.

7.11 Die genannten Verpackungseinheiten und Ergiebigkeiten sind grobe Richtwerte und können variieren. Schmutz, Beton oder Mörtelreste, die nicht mehr als ca. 5 Gewichtsprozente der gelieferten Steine ausmachen, berechtigen nicht zu Gewährleistungsansprüchen.

7.12 Die Gewährleistungsfrist beträgt gegenüber Unternehmern ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Gegenüber Verbrauchern beträgt die gesetzliche Gewährleistungsfrist zwei Jahre ab Ablieferung der Ware.

§ 8 Haftung

8.1 Natursteine Freidhof haftet dem Kunden auf Schadensersatz für vorsätzliche oder grob fahrlässig verursachte Schäden.

8.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Natursteine Freidhof nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt wurde. Der Schadensersatzanspruch ist in diesem Fall auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Dies gilt nicht bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.

8.3 Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

§ 9 Online-Streitbeilegung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden.

Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

§ 10 Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Erfüllungsort

10.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

10.2 Für Streitigkeiten mit Unternehmern ist ausschließlicher Gerichtsstand der Geschäftssitz von Natursteine Freidhof. Für Verbraucher gilt diese Gerichtsstandsvereinbarung nicht; es gelten die gesetzlichen Vorschriften über den Gerichtsstand.

10.3 Erfüllungsort für alle beiderseitigen Leistungen aus dem Vertrag ist der Geschäftssitz von Natursteine Freidhof.

§ 11 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig sein oder werden, bleiben die anderen Bedingungen im Übrigen wirksam. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahekommt.

Stand: July 2026

Natursteine Freidhof

Vachaer Str. 7
36132 Eiterfeld-Soisdorf

Tel: 0661-48042290
Mobil: 0171-62 92 504
E-Mail: E-Mail schreiben

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